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Nach dem niedersächsischen Hundegesetz dürfen Hunde nur so gehalten werden, dass von diesen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Wenn der Landkreis Hinweise darauf erhält, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen hat, werden der Sachverhalt ermittelt und ggf. das Tier bzw. die Haltung des Hundes überprüft.

Sofern die Gefährlichkeit festgestellt wird, bedarf das Halten eines gefährlichen Hundes eine Erlaubnis durch den Landkreis Ammerland.

Neben der möglichen Feststellung als gefährlichen Hund sind auch andere Anordnungen durch die kreisangehörigen Gemeinden und der Stadt Westerstede, wie z. B. Leinenzwang oder Maulkorbpflicht, möglich.

Homepage Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung