Immissionsschutz: Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie die Genehmigung einer nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftigen Anlage beantragt haben, können Sie im Verfahren zusätzliche beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.
Die Zulassung kann jederzeit widerrufen werden. Zudem kann die Zulassung mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird. Dazu kann die zuständige Behörde eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.
Der Landkreis Ammerland ist zuständig in Verfahren bei Tierhaltungen ab einer gewissen Bestandsgröße, Biogasanlagen, offene Schießstände und -plätze sowie Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Im Übrigen liegt die Zuständigkeit beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Voraussetzungen
- Aus dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen muss die zuständige Stelle die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
- Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn hervorgehen.
- Sie müssen sich als Antragsteller oder Antragstellerin verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die vorzeitige Errichtung verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
- erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Errichtung der Anlage beginnen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie wesentliche Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage genehmigen lassen möchten, kann die zuständige Stelle auch den Betrieb der Anlage vorläufig zulassen, wenn die Änderung dazu dient, die rechtmäßige Errichtung oder den Betrieb der Anlage sicherzustellen.